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Innovationen - immer einen Schritt voraus gedacht. Das sind wir, TeamNobile, eine Design-Kollaboration mit Sitz in Wien, Österreich.

Wir gestalten Ideen und entwickeln Produkte, indem wir Teams, Prozesse und Technologien zusammenbringen.

Gründer Duo

  • Christopher

    Vom Kunststudium hin zur Unternehmensgründung. Diese Vielfalt fließt auch in die Innovationen unserer Produkte ein. Falls euch sein Gesicht bekannt vorkommt: für Gastauftritte auf unserem TikTok-Kanal ist Christopher immer zu haben.

  • AirBell
  • Valentin

    Valentins Leidenschaft? Die Entwicklung innovativer Produkte und der 3D-Druck, wo er seiner Kreativität freien Lauf lassen kann. Stichwort Kreativität: Valentin studierte Bildhauerei und teilt sich bis heute ein Atelier mit Christopher.

Marketing & Organisation

  • AirBell
  • Anna

    Anna war unser allererstes Teammitglied. Damals noch als Publizistik-Ersti, heute bereits im Marketing-Master, ist sie mittlerweile mit alle Unternehmens-Prozessen vertraut. Während Anna ein Auge auf das Marketing hat, übernimmt sie auch die Assistenz der Geschäftsführung.

Gesetzliche Gewährleistung

EU-Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für in der EU verkaufte Waren
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.