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AirBell Gebrauchsanleitung

Hier findest du die Gebrauchsanleitung der AirBell original.

Häufig gestellte Fragen

Ja, um die Tracking-Funktion der AirBell Original zu nutzen, benötigst du ein Apple AirTag. Dieses ist im Lieferumfang nicht enthalten und muss separat erworben werden.


Nein. Die AirBell Original wurde speziell als Aufbewahrung für das Apple AirTag entwickelt und ist daher auf die Form und Größe des AirTags abgestimmt. Da Apple AirTags nur mit iOS-Systemen funktionieren, können sie nicht mit Android-Geräten genutzt werden.
Für Android User die eine AirBell wollen haben wir die AirBell Android


Die AirBell ist in den Größen 22 mm und 31,8 mm erhältlich. Die meisten Fahrräder haben einen Lenker mit 22 mm Durchmesser, während moderne Rennräder eher einen 31,8 mm Lenker besitzen. Um sicherzugehen, kannst du den Durchmesser deines Lenkers neben dem Griff nachmessen.


Dieser Schritt wird hier von Apple beschrieben. Aber hier eine kurze Zusammenfassung:
Um dein Apple AirTag mit dem iPhone zu verbinden, gehe wie folgt vor:
1. Entferne die Lasche vom AirTag, um die Batterie zu aktivieren.
2. Vergewissere ich, dass Bluetooth aktiviert ist.
3. Bringe das AirTag in die Nähe deines iPhones.
4. Daraufhin solltest du automatisch eine Meldung erhalten, mit der Aufforderung das AirTag zu verbinden.
5. Tippe auf “Verbinden”.
6. Gib deinem AirTag einen Namen und weise es einem Objekt zu.
Das AirTag ist nun erfolgreich mit deinem iPhone verbunden und scheint jetzt in der “Wo ist?”-App auf.


Ja, die Glocke funktioniert wie eine normale Fahrradklingel. Der Klang ist klar und laut, 85 db – getestet von TÜV Süd.


Gesetzliche Gewährleistung

EU-Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für in der EU verkaufte Waren
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.