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Wichtige Information: Rückruf einer begrenzten Charge der AirBell Pro (Android)

Wir informieren transparent über einen freiwilligen Rückruf einer klar abgegrenzten Produktionscharge der AirBell Pro für Android.

Wichtig vorab:
Dieser Rückruf betrifft ausschließlich ca. 300 Geräte aus einer einzelnen Charge.

Alle anderen AirBell Pro Geräte mit anderer Kennzeichnung funktionieren einwandfrei und sind nicht von diesem Problem betroffen.

Kennzeichnung unter der Batterie der AirBell Pro
Die Kennzeichnung befindet sich unter der Batterie oder auf der Unterseite der Schachtel. Die betroffenen Produkte sind mit 2536 oder ABPG_25003 gekennzeichnet.

Grund des Rückrufs

In einer Produktionscharge der AirBell Pro für Android ist ein Firmware-Fehler aufgetreten.

Auswirkung:
Die betroffenen Geräte schalten sich nach einigen Minuten selbstständig aus und sind dadurch leider nicht nutzbar.

  • Es besteht kein Sicherheits- oder Verletzungsrisiko.
  • Der Fehler ist klar auf diese Charge begrenzt und kann bei anderen Geräten nicht auftreten.

Betroffene Geräte

Der Rückruf gilt nur, wenn eines der beiden Merkmale zutrifft:

  • Verpackungs-Sticker: 25003
    (auf der Unterseite der Verpackung)
  • Chip-Nummer: 2536
    (in großen Lettern am Chip unter der Batterie)

Verkaufszeitraum: 27.11.–10.12.2025
Menge: ca. 300 Stück

Alle AirBell Pro Geräte mit abweichender Kennzeichnung sind nicht betroffen.

Unsere Lösung

Betroffene Kund:innen erhalten wahlweise:

  • kostenlosen Ersatz ab Mitte Jänner 2026 oder
  • eine vollständige Rückerstattung

Eine Rücksendung ist nicht erforderlich.
Das Gerät kann entsorgt werden; Batterie, Klangkörper und Ring mit Auslöser können im Falle eines Umtauschs gerne als Ersatzteil behalten werden.

Kontakt

Betroffene Kund:innen erreichen uns unter:

office@airbell.de
oder über das Support-Formular:
https://airbell.de/pages/contact

Gesetzliche Gewährleistung

EU-Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für in der EU verkaufte Waren
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.